top of page

Pflege 2026: Änderungen und Tipps für die häusliche Pflege

Ältere Menschen lächeln in einem Kreis vor blauem Himmel. Text: „Änderungen in der Pflege 2026“ auf einem violett-pinken Farbverlauf. Die Stimmung ist positiv.

Die Pflege 2026 steht vor wichtigen Veränderungen. Eine umfassende Pflegereform lässt zwar weiter auf sich warten, doch ab 2026 treten bereits beschlossene Neuerungen in Kraft. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).


Ziel der Maßnahmen ist es, die häusliche Pflege spürbar zu entlasten – für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegedienste.

Der Fokus liegt auf mehr Prävention, erweiterten Handlungsspielräumen für Fachkräfte und weniger Bürokratie. Finanzielle Leistungssteigerungen sind vorerst nicht vorgesehen, da die Pflegeleistungen bereits im Vorjahr um 4,5 % erhöht wurden.


Die Pflegeexpert:innen der Pflege-App Nui fassen die wichtigsten Änderungen für pflegende Angehörige zusammen.



1. Gut für Familien: Prävention wird Teil der häuslichen Pflege


Prävention spielte in der häuslichen Pflege bislang nur eine untergeordnete Rolle – obwohl frühzeitige Maßnahmen viele Pflegeverläufe stabilisieren können. Ab 2026 ändert sich das:Ambulante Pflegefachkräfte und Pflegeberater:innen dürfen nun aktiv präventive Angebote empfehlen, etwa zu Ernährung, Sturzprophylaxe, Mobilität oder Stressbewältigung.


Diese Angebote können vor Ort oder digital stattfinden, sofern sie von den Pflegekassen anerkannt sind.



2. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Startschuss mit vereinfachten Regeln


Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) gibt es formal bereits seit 2022 – bislang wurde jedoch keine Anwendung zugelassen. Ab 2026 sollen die Rahmenbedingungen deutlich vereinfacht werden:


  • Bis zu 40 € monatlich für die Nutzung der Anwendung

  • Bis zu 30 € zusätzlich für unterstützende Leistungen wie Einrichtung, Anleitung oder Begleitung durch ambulante Dienste


Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse den Nutzen im Einzelfall anerkennt.


Tipp: Pflege-Apps wie Nui unterstützen pflegende Angehörige bereits heute – etwa bei der Organisation von Pflegeaufgaben, der Terminplanung oder der Dokumentation. Die Nui Pflegeexpert:innen stehen Angehörigen bei Fragen jederzeit zur Seite. Die Kosten für die App werden derzeit nicht von allen Pflegekassen übernommen.


Kostenlos verfügbar ist Nui über die AOK Bayern, die Allianz Private Krankenversicherung und die DAK. Für alle anderen kostet die App 9,99 € pro Monat.


📲 Jetzt Pflege-App testen: https://nui.go.link?adj_t=1v97pwsa



3. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vereinfacht


Für Pflegegeldempfänger wird der verpflichtende Beratungseinsatz deutlich entschlackt:


  • Pflegegrad 2 bis 5: künftig zwei Beratungstermine pro Jahr

  • Pflegegrad 1: ebenfalls zwei kostenlose Beratungen jährlich möglich


Die bisher verpflichtenden vierteljährlichen Termine bei Pflegegrad 4 und 5 entfallen. Sie können jedoch weiterhin freiwillig und kostenfrei in Anspruch genommen werden.



4. Verhinderungspflege: Rückwirkende Erstattung verkürzt


Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – greift, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt. Ab 2026 gilt: Statt wie bisher für vier Jahre können Leistungen nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr rückwirkend erstattet werden.


Tipp: Rechnungen und Anträge möglichst zeitnah bei der Pflegekasse einreichen, um finanzielle Ansprüche nicht zu verlieren.



5. Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie für Pflegefachkräfte


Pflegefachkräfte erhalten ab 2026 erweiterte medizinische Befugnisse, um die Versorgung zu beschleunigen. Bei Themen wie Wundversorgung, Dekubitusbehandlung oder Diabetesmanagement dürfen sie künftig eigenständiger handeln; Erstdiagnosen bleiben weiterhin ärztliche Aufgabe.


Zudem sollen Pflegefachkräfte stärker in die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln eingebunden werden. Parallel wird der Dokumentationsaufwand reduziert und digitale Verfahren werden ausgebaut. Wie spürbar diese Entlastung im Pflegealltag tatsächlich sein wird, bleibt abzuwarten.



6. Bayern: Landespflegegeld wird halbiert

In Bayern wird das Landespflegegeld ab 2026 gekürzt:Statt bisher 1.000 € pro Jahr erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 künftig 500 € jährlich. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Pflegeinfrastruktur des Freistaats investiert werden.




Fazit

Finanziell bleibt in der Pflege zunächst vieles unverändert. Der eigentliche Gewinn der Neuerungen liegt in vereinfachten Abläufen, mehr Flexibilität und besserer Unterstützung im Pflegealltag. Wie stark die Maßnahmen Familien und Angehörige tatsächlich entlasten, wird sich erst in der Praxis zeigen.


Tipps für pflegende Angehörige

  • Prüfen, ob Pflegedienste die neuen Befugnisse aktiv nutzen

  • Rechnungen und Dokumente zeitnah einreichen

  • Sich frühzeitig bei der Pflegekasse über neue Möglichkeiten informieren

bottom of page