top of page

Urlaub trotz Pflege: Welche Unterstützung pflegenden Angehörigen zusteht

Pflegende Angehörige packen für den Urlaub: Das Bild symbolisiert die Planung von Verhinderungspflege und Unterstützungsangeboten während der Abwesenheit.

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele Familien beginnt die schönste Zeit des Jahres. Für pflegende Angehörige stellt sich jedoch oft eine andere Frage:


Wer übernimmt die Pflege während des Urlaubs oder wenn ich einfach einmal eine Pause brauche?


Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und Auszeiten ermöglichen.


Pflege und Urlaub schließen sich nicht aus


Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. Die meisten von ihnen werden zu Hause versorgt – häufig durch Angehörige, die Pflege zusätzlich zu Beruf und Familie organisieren.

Gerade deshalb ist Erholung wichtig. Denn nur wer auch auf sich selbst achtet, kann langfristig für andere da sein.


Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt


Wenn pflegende Angehörige verreisen, krank werden oder zeitweise verhindert sind, kann die sogenannte Verhinderungspflege genutzt werden.

Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflege die Betreuung der pflegebedürftigen Person.


Das kann beispielsweise sein:

ein ambulanter Pflegedienst

eine Betreuungsperson

Angehörige oder Bekannte

eine andere private Pflegeperson


Die Verhinderungspflege hilft dabei, Auszeiten zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung sicherzustellen.


Kurzzeitpflege als zusätzliche Unterstützung

Reicht die Betreuung zu Hause vorübergehend nicht aus, kann zusätzlich die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung genutzt werden.


Sie eignet sich beispielsweise:

nach einem Krankenhausaufenthalt

in Krisensituationen

während längerer Abwesenheiten der pflegenden Angehörigen

wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist


Gemeinsamer Jahresbetrag: Mehr Flexibilität für Familien


Seit Juli 2025 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro flexibel nutzen.

Dadurch können Familien die für ihre Situation passende Unterstützung wählen und Auszeiten besser planen.


Gemeinsam verreisen trotz Pflegebedarf


Pflegebedürftigkeit bedeutet nicht automatisch, auf gemeinsame Reisen verzichten zu müssen.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote, die Reisen mit Pflegebedarf erleichtern:

barrierefreie Hotels

betreute Reiseangebote

stundenweise Unterstützung am Urlaubsort

spezialisierte Reiseangebote für Menschen mit Demenz oder anderen Erkrankungen


Gerade für Menschen mit Demenz oder körperlichen Einschränkungen kann eine gute Vorbereitung dabei helfen, den Urlaub entspannter zu gestalten.


Zusätzlich kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Bei Reisen außerhalb Europas empfiehlt sich außerdem eine Auslandskrankenversicherung.


Viele Leistungen bleiben ungenutzt


Trotz bestehender Unterstützungsangebote werden viele Leistungen der Pflegeversicherung nicht genutzt. Komplexe Regelungen und Antragsverfahren erschweren häufig den Zugang zu passenden Hilfen. Dabei können Leistungen wie die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege pflegende Angehörige spürbar entlasten und mehr Freiräume schaffen.



Fazit: Auch pflegende Angehörige brauchen Erholung

Viele Angehörige kümmern sich über Jahre hinweg um ihre Liebsten und stellen ihre eigenen Bedürfnisse hinten an.


Dabei gilt: Nur wer gut für sich selbst sorgt, kann langfristig auch für andere da sein.


Es lohnt sich deshalb, die eigenen Möglichkeiten zu kennen und vorhandene Unterstützungsangebote frühzeitig zu nutzen.


Mit der Nui Pflege-App können Anträge zur Verhinderungspflege direkt digital gestellt, Ersatzpflege Termine dokumentiert und wichtige Informationen rund um Pflegeleistungen jederzeit abgerufen werden. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt.



Kommentare


bottom of page