top of page

Übersicht Pflegeleistungen 2026: Welche Unterstützung gibt es?

Zwei ältere Frauen in Umarmung lächeln sich an, vor einem Fenster mit Pflanzen im Hintergrund. Eine trägt Blau, die andere Lila.

Pflegende Angehörige sind eine unsichtbare Säule unseres Gesundheitssystems. Sie kümmern sich um ihre Liebsten, ob Eltern, Partner oder Kinder, und übernehmen oft eine immense Verantwortung, die körperlich und emotional herausfordernd sein kann. Um diese Menschen zu entlasten, stellt der Gesetzgeber verschiedene Leistungen zur Verfügung. Doch das Dickicht aus Fachbegriffen und Anträgen kann schnell verwirren. Deshalb geben wir hier einen Überblick über die wichtigsten Pflegeleistungen, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können.



1. Pflegegeld: Monatliche finanzielle Unterstützung


Pflegegeld ist eine der häufigsten und bekanntesten Leistungen für pflegende Angehörige. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, die sie wiederum an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung für die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person. Die Grade gehen von eins bis fünf.


Wichtig: Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.


Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:


Pflegegrad 2: 347 €

Pflegegrad 3: 599 €

Pflegegrad 4: 800 €

Pflegegrad 5: 990 €



2. Pflegesachleistung und Kombinationsleistung


Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und umfassen Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Anders als das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, gehen die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst, der die Versorgung übernimmt.


Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der Person. Sollte das Budget der Pflegesachleistungen nicht ganz ausgeschöpft worden sein, kann man sich anteilig noch Pflegegeld auszahlen lassen als sogenannte Kombinationsleistung, was pflegenden Angehörigen Entlastung und professionelle Unterstützung im Alltag bietet.


Je nach Pflegegrad stehen folgende monatliche Budgets zur Verfügung:


Pflegegrad 2: 796 €

Pflegegrad 3: 1.497 €

Pflegegrad 4: 1.859 €

Pflegegrad 5: 2.299 €



3. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Mehr Flexibilität mit dem gemeinsamen Jahresbudget


Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes und brauchen zwischendurch auch Zeit für Erholung, Urlaub oder unvorhergesehene Ausfälle. Gleichzeitig gibt es Situationen, in denen die Pflege vorübergehend stationär übernommen werden muss, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.


Für beide Fälle steht seit der gesetzlichen Neuregelung ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 € pro Jahr flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen.


Der Vorteil: Die Beträge müssen nicht mehr zwischen beiden Leistungen übertragen werden. Stattdessen kann das Budget je nach individueller Situation frei eingesetzt werden – ob für eine Auszeit pflegender Angehöriger oder für eine vorübergehende stationäre Versorgung.



4. Tagespflege


Die Tagespflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut zu werden, während sie abends und nachts weiterhin zu Hause sind. Sie ist besonders für Menschen gedacht, die weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben möchten, aber tagsüber zusätzliche Betreuung, pflegerische Unterstützung oder soziale Kontakte benötigen.


Die Einrichtungen bieten ein strukturiertes Tagesprogramm, pflegerische Versorgung sowie Aktivitäten, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.


Für pflegende Angehörige bedeutet die Tagespflege eine wertvolle Entlastung im Alltag – sei es für die eigene Berufstätigkeit, Erledigungen oder einfach eine bewusste Auszeit. Die Kosten werden von der Pflegekasse zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen übernommen.


Je nach Pflegegrad stehen monatliche Budgets zur Verfügung, zum Beispiel:


Pflegegrad 2: bis zu 721 €

Pflegegrad 3: bis zu 1.357 €

Pflegegrad 4: bis zu 1.685 €

Pflegegrad 5: bis zu 2.085 €



5. Pflegezeit und Familienpflegezeit: Beruf und Pflege vereinbaren


Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, Pflege und Beruf zu vereinen. Hier greift das Pflegezeitgesetz, das zwei wichtige Optionen bietet:


Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Während der Pflegezeit besteht ein Kündigungsschutz, allerdings gibt es in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dafür können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.


Familienpflegezeit: Ermöglicht eine Teilzeitarbeit von bis zu 24 Monaten, wobei mindestens 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden müssen. Auch hier besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung.



6. Entlastungsbetrag: Hilfe im Alltag


Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten in der Pflegeeinrichtung.



7. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Pflege zu Hause bedeutet oft, dass die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden muss. Hier greift der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts, den Umbau des Badezimmers oder das Verbreitern von Türen. Die Pflegekasse übernimmt hier Kosten von bis zu 4.180 € pro Maßnahme.



8. Pflegekurse für Angehörige


Pflegende Angehörige stehen vor der Herausforderung, oft ohne Vorwissen oder Ausbildung eine verantwortungsvolle Pflege durchzuführen. Pflegekurse bieten wertvolle Unterstützung und Schulungen, um das nötige Know-how zu erlangen. Diese Kurse werden in der Regel von den Pflegekassen kostenfrei angeboten.



9. Rentenversicherung für pflegende Angehörige


Viele Angehörige wissen nicht, dass ihre Pflegearbeit auch einen Einfluss auf ihre Rente haben kann. Wenn pflegende Angehörige einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig (an mindestens zwei Tagen die Woche) pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Dies gilt allerdings nur, wenn der pflegende Angehörige selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist.



10. Pflegehilfsmittel


Pflegende Angehörige haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.


Pflegebedürftige mit Pflegegrad können hierfür 42 € monatlich nutzen. In der Praxis werden die Kosten meist unkompliziert über einen Online-Anbieter, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Alternativ können auch Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.



11. Pflegeunterstützungsgeld: Schnelle Hilfe in akuten Situationen


Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die in einer akuten Pflegesituation kurzfristig Unterstützung organisieren oder selbst übernehmen müssen. Es kann für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr je pflegebedürftiger Person genutzt werden und hilft dabei, Beruf und plötzlich auftretende Pflegeaufgaben besser zu vereinbaren.


Die Höhe orientiert sich am ausgefallenen Nettoentgelt:

ohne Einmalzahlungen: 90 % des Nettogehalts

mit Einmalzahlungen: 100 % des Nettogehalts


Wichtig: Pro Kalendertag gilt eine Höchstgrenze von 135,63 € (Stand: 01.01.2026).



12. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)


Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPAs, können pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag gezielt unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel Anwendungen zur Organisation des Pflegealltags, zur Erinnerung an Medikamente, zur Sturzprävention oder zur Förderung kognitiver Fähigkeiten.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf 40 € monatlich für zugelassene digitale Pflegeanwendungen (DiPAs). Zusätzlich können ergänzende Unterstützungsleistungen von bis zu 30 € monatlich übernommen werden.



Fazit


Überblick bewahren und Unterstützung nutzen.

Die hier vorgestellten Leistungen sollen dazu beitragen, den Pflegealltag zu erleichtern und Unterstützung zu bieten, sei es durch finanzielle Hilfen, praktische Entlastung oder Beratungsangebote.


Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die einem zusteht. Nur wer selbst gut versorgt ist, kann langfristig für andere da sein.



💡 Mehr Infos und Unterstützung von unseren Experten findest du in der Nui-App.

📲 Pflege-App jetzt herunterladen: https://nui.go.link?adj_t=1kiome1c

Kommentare


bottom of page